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DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamt*innen

Bis zu 5,5% Beitragsvorteil

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DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamt*innen

Bis zu 5,5% Beitragsvorteil

Finanzieller Schutz

Beamt*innen werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig, und haben daher einen speziellen Bedarf zur Absicherung der Arbeitskraft und ihres Einkommens. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung hilft im Fall der Fälle, die verbleibende Einkommenslücke zu schließen und die finanziellen Folgen abzufedern.

Die Highlights
der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV

  • Echte DU-Klausel: die DBV folgt der Entscheidung des Dienstherrn auf Dienstunfähigkeit und verzichtet auf eine eigene Leistungsprüfung
  • Verzicht auf "abstrakte Verweisung": Du kannst nicht auf einen unzumutbaren Beruf verwiesen werden.
  • Günstige Preise und eine hervorragende Qualität der Versicherungsbedingungen
  • Top-Nachversicherungsgarantien: ohne Gesundheitsprüfung – auch spezifisch für Beamt*innen
  • Für Dienstanfänger*innen: Mit der Dienstanfängerpolice SmartFlex“ bist Du sofort passgenau abgesichert.
     

In Partnerschaft mit:
ergo wortmarke rot
 
7 bis 24 Uhr
(gebührenfrei)

0800 3203207 
 
Dein*e
DBV Berater*in
vor Ort

Unser Tipp für Dienstanfänger*innen


Du hast Dein Berufsleben erst gestartet? Als Beamt*in auf Widerruf oder Beamt*in auf Probe hast Du ganz speziellen Bedarf, da die staatliche Absicherung erst im Laufe der Zeit greift. Mit der Dienstanfänger*innen-Police oder der DU SmartFlex der DBV bis Du von Anfang an abgesichert.

Beispiele

Maria

Maria (35) 

Maria ist Beamtin auf Widerruf. Nach einer Corona-Erkrankung gehört sie zu den Long Covid-Patient*innen und fühlt sich zu schwach für eine Rückkehr an den Arbeitsplatz als Justiz-Vollzugbeamt*in. Das Problem: Als Beamtin auf Widerruf hat sie keine Ansprüche auf eine Leistung ihres Dienstherrn, sondern wird aus dem Dienst entlassen. Gut, dass Maria, die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV abgeschlossen hat. So hat sie wenigstens keine finanziellen Probleme.

Patrick

Patrick (52)
Patrick ist Beamter in der Steuerverwaltung. Zuerst erleidet er einen Hörsturz. Er fühlt sich sehr erschöpft und kraftlos. Seine Ärztin diagnostiziert: Burn-out. Wenn er nicht mehr in den Dienst zurückkehren kann, ist er zunächst auf seine Versorgungsbezüge angewiesen, die deutlich geringer ausfallen als seine letzten Bezüge. Die Dienstunfähigkeitsversicherung gleicht die finanzielle Einbuße aus.

 

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